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Kein Grund­sät­ze­ge­setz ohne uns

06. April 2022

Nicht konfessionelle Organisationen müssen beteiligt werden!

Das Bundesinnenministerium hat der Humanistischen Union auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit erste Vorüberlegungen stattfinden zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben der Schaffung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche.

Vor diesem Hintergrund hat die Humanistische Union beigefügten Brief an das Bundesinnenministerium auf den Weg gebracht. In ihrem Schreiben erklärt die Humanistische Union, dass mit Blick auf die über 100jährige Nichterfüllung des Verfassungsauftrags (Artikel 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung, Artikel 140 Grundgesetz) bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht nur der „Dialog mit den Ländern und den Kirchen“ (so der Wortlaut des Koalitionsvertrages) gesucht werden darf.

Selbstverständlich sind die Länder als Zahlungspflichtige und die Kirchen als bisher von den Zahlungen Begünstigte in besonderem Maße am Inhalt des Grundsätzegesetzes interessiert und als solche natürlich zu beteiligen . Aber auch bei dem inzwischen größeren Teil der Bevölkerung, also der Andersgläubigen wie der Konfessionsfreien, besteht ein gesteigertes Interesse des an der konkreten Ausgestaltung des Grundsätzegesetzes, denn die gegenwärtigen Zahlungen der Staatsleistungen (wie auch eine etwaige Ablösungsentschädigung) werden aus dem Gesamtaufkommen der öffentlichen Steuern erbracht, also ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit der Steuerzahlenden. Der geringe Organisationsgrad der nicht kirchlich gebundenen oder andersgläubigen Bevölkerungsteile kann keinen Vorwand dafür darstellen, diese Menschen an dem Gesetzesvorhaben nicht zu beteiligen. Bei Expertenrunden, Gesprächskreise oder Anhörungen muss das säkulare Spektrum gleichberechtigt berücksichtigt werden!

Zwar ist uns der geringe Organisationsgrad der nicht kirchlich gebundenen oder andersgläubigen Bevölkerungsteile bewusst. Das sollte für die Bundesregierung aber keinen Vorwand dafür darstellen, diese Menschen an dem Gesetzesvorhaben nicht zu beteiligen. Bei Expertenrunden, Gesprächskreise oder Anhörungen muss das säkulare Spektrum gleichberechtigt berücksichtigt werden!

Die Humanistische Union setzt sich seit ihrer Gründung vor über 60 Jahren für die Trennung von Staat und Kirche ein. Besonders im Bereich der Staatsleistungen haben wir über Jahrzehnte intensiv gearbeitet. Wir – wie auch die säkularen Organisationen in diesem Land – möchten daher die Möglichkeit zur geplanten Ablösung der Staatsleistungen und damit zu dem in Aussicht genommenen Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Experte für Staatsleistungen der Humanistischeren Union, Johann-Albrecht Haupt fordert daher „Im Gesetzgebungsverfahren dürfen die Ergebnisse nicht ohne öffentliche Diskussion nur mit den Interessenten so festgezurrt werden, dass Alternativen nicht erörtert werden und substanzielle Änderungen nicht mehr möglich sind.“

Link: Schreiben der Humanistischen Union an Bundesinnenministerin Faser

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