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Viele ungelöste Probleme: Menschen­rechts­schutz in der Europä­i­schen Union

14. Februar 2008
Viele ungelöste Probleme: Menschenrechtsschutz in der Europäischen Union

Am Mittwoch den 13. Februar 2008 widmete sich die Humanistische Union Niedersachsen in einer abendlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Bürgerrechte im geeinten Europa“ der Frage des Mehrebenenschutzes durch die Grundrechts-Charta, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz. Es referierte der Jurist Sebastian Müller.

Das Vertragswerk von Lissabon verlagert zusätzliche Kompetenzen auf die Ebene der EU. Erstmals benennt die damit verbundene Grundrechts-Charta eigene Rechtsgarantien für die EU-Bürgerinnen und Bürger. Diese treten neben die bestehenden Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem nationalen Grundgesetz. Die feierliche Unterzeichnung der Grundrechts-Charta vor dem Europäischen Parlament in Straßburg am 12. Dezember 2007 wurde von der Politik als Grundstein für ein „Europa der Bürger“ gefeiert.

Doch können die anerkannten Bürger- und Freiheitsrechtsrechte zukünftig gegenüber EU-Organen in gleicher Weise durchgesetzt werden wie gegenüber Behörden und Stellen der Bundesrepublik Deutschland? Die Unsicherheit rührt daher, dass die Entscheidungsstrukturen der EU wenig transparent sind, das Zusammenspiel zwischen den beteiligten europäischen und nationalen Akteuren weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfindet und die Rechtsschutzmöglichkeiten noch nicht eingeübt sind.

Anhand konkreter Beispiele und Fälle ging der Referent in der Veranstaltung im Hannoverschen Conti-Hochhaus der Frage nach, auf welche Rechtsgarantien sich der Einzelne gegenüber Rechtsakten und anderen Maßnahmen der EU-Organe berufen kann und wo noch Lücken in der Gewährleistung und Durchsetzung von Bürger- und Freiheitsrechten auf europäischer Ebene bestehen. Er illustrierte dies anhand aktueller Beispiele des europäischen Diskurses wie der Frage der Vorratsdatenspeicherung, der Terroristenbekämpfung (Listen zur Sperrung der Konten von Terrorverdächtigen) und der Speicherung von Fluggastdaten.

Sebastian Müller arbeitet an der Universität Bielefeld an dem von der EU initiierten und geförderten Projekt JURISTRAS. Das Projekt untersucht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu den bürgerlichen und politischen Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die dazu getroffenen Umsetzungsmaßnahmen in 9 Konventionsstaaten. Eine der wesentlichen Fragen dabei ist, in welchem Umfang die Urteile bei den nationalen Gerichten und innerhalb der Verwaltungsstrukturen zur Kenntnis genommen worden sind und welche politischen Auswirkungen sie gehabt haben.

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