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Bürger­rechte im geeinten Europa. Mehre­be­nen­schutz durch Grund­rech­te-Charta, Europäische Menschen­rechts­kon­ven­tion und Grundgesetz

13. Februar 2008
Datum: Mittwoch, 12. Dezember 2007

Vortrag und Diskussion

mit Sebastian Müller, Universität Bielefeld

Durch das Vertragswerk von Lissabon wird für die Zusammenarbeit in der EU eine neue, erweiterte Grundlage geschaffen, die auch zusätzliche Kompetenzen auf die supranationale Ebene verlagert. Für die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger werden in einer mit dem Vertragswerk verbundenen Grundrechte-Charta erstmals auch eigene Rechtsgarantien gewährleistet, die neben die bestehenden Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem nationalen Grundgesetz treten werden. Die feierliche Unterzeichung der Grundrechte-Charta vor dem Europäischen Parlament in Straßburg am 12. Dezember 2007 ist von der Politik als Grundstein für ein „Europa der Bürger“ gefeiert worden.

Ist nunmehr aber wirklich verlässlich sichergestellt, dass die anerkannten Bürger- und Freiheitsrechtsrechte künftig gegenüber allen Maßnahmen der EU-Organe in gleicher Weise wirken werden und auch zur Durchsetzung gebracht werden können wie gegenüber Maßnahmen deutscher Behörden und Stellen? Die Unsicherheit rührt daher, dass die Entscheidungsstrukturen der EU wenig transparent sind, dass das Zusammenspiel zwischen den beteiligten europäischen und nationalen Akteuren weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfindet und dass die Rechtsschutzmöglichkeiten noch nicht eingeübt sind.

Zusammen mit dem Referenten wollen wir an Hand konkreter Beispiele und Fälle untersuchen, auf welche Rechtsgarantien sich der Einzelne gegenüber Rechtsakten und anderen Maßnahmen der EU-Organe berufen kann und wo noch Lücken in der Gewährleistung und Durchsetzung von Bürger- und Freiheitsrechten auf europäischer Ebene bestehen. 

Sebastian Müller (Jahrgang 1971) ist Jurist und arbeitet an der Universität Bielefeld an dem von der EU initiierten und geförderten Projekt JURISTRAS, das die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu den bürgerlichen und politischen Rechten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die dazu getroffenen Umsetzungsmaßnahmen in 9 Konventionsstaaten untersucht. Eine wesentliche Frage dabei ist, in welchem Umfang die Urteile bei den nationalen Gerichten und innerhalb der Verwaltungsstrukturen zur Kenntnis genommen worden sind und welche politischen Auswirkungen sie gehabt haben.

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